Laserschutzbeauftragter Sachkundekurs nach OStrV und TROS
Als Voraussetzung für die Nutzung eines Lasergerätes der Klasse 3B und 4 in einer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis oder in einer Klinik, muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Häufig ist der Unternehmer der Arzt oder Zahnarzt selbst und wird diese Aufgabe übernehmen. Grundlage für die Bestellung des Laserschutzbeauftragten ist die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und dem dort in §5 geforderten Sachkundenachweis.
Meine Kurse zur Sachkunde Laserschutz finden in Ihrer persönlichen Umgebung statt, z.B. in Ihren Praxisräumen.
Den Termin für das Seminar vereinbaren wir individuell, in Ausnahmefällen ist der Kurs auch an einem Samstag möglich.
Die in der Arbeitsschutzverordnung definierten Inhalte werden in dem Kurs vermittelt.
Jeder Teilnehmer erhält von nach erfolgreicher Teilnahme an dem Sachkundekurs zum Laserschutzbeauftragten und dem obligatorischen schriftlichen Test eine Teilnahme-Urkunde ausgestellt.
Bei Interesse rufen Sie mich bitte an: 0170-7378971 oder
senden eine Email: ceo@medlas.com
Hans-J. Koort • An St Josef 25 • 53225 Bonn • Tel: 0170-7378971